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Informationen |
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Verbindliche Informationen der Bundesstelle für Außenhandelsinformation über Indonesien
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Investitionspolitik Insbesondere unter dem Eindruck des Einbruchs der Erdölpreise in der ersten Hälfte der 80-er Jahre hat die Regierung durch ehrgeizige wirtschaftspolitische Reformen (Deregulierung, Entbürokratisierung, Steigerung des Wettbewerbs, Förderung von Privatisierungstendenzen) das Investitionsklima deutlich verbessert. Hierin spiegelt sich die Erkenntnis, dass für eine kontinuierliche Entwicklung des Landes ausländische Investitionen unabdingbar sind, wobei sich Indonesien durchaus einer Wettbewerbssituation mit anderen Entwicklungsländern, insbesondere China und den Ländern Indochinas, bewusst ist. Vor diesem Hintergrund besteht besonderes Interesse an solchen Investitionen, für die Kapital, Technologie, Managementfähigkeiten lokal nicht verfügbar sind, oder die zu Exportsteigerungen und zu einem Technologietransfer nach Indonesien führen.
Inzwischen sind auch die Sektoren gebührenpflichtige Straßen, Kraftwerke,
Wasserversorgung, Containerhäfen, Flughäfen und Wohnungsbau für
Privatinvestitionen geöffnet worden. |
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Löhne und Gehälter Die Lohn- und Gehaltsstruktur weist große Unterschiede je nach Standort und Branche auf: Im Vergleich zu den anderen ASEAN Ländern zahlte Indonesien noch vor kurzem die niedrigsten Löhne in der verarbeitenden Industrie. Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. April 1997 durchschnittlich über alle 27 Provinzen um 10,07% angehoben. Die jährlichen Erhöhungen der Mindestlöhne beliefen sich in den Jahren 1993 auf 17,76%, 1994 auf 30%. 1995 auf 18,6% und 1996 auf 10,63%. Die monatlichen Mindestlöhne belaufen sich monatlich nach letztem Stand beispielhaft in Jakarta auf 172.000 IDR, in Zentral-Java auf 113.000 IDR, in Yogyakarta auf 106.500 IDR und in Ost-Java durchschnittlich auf 124.375 IDR. Die Minimumlöhne deckten 1997 rd. 95,32% minimalen physischen Bedürfnisse ab. |
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1996 belief sich der Deckungsgrad noch auf nur 92,49%. Der Inflationsanstieg infolge der Währungskrise hat Anfang 1998 dazu geführt, dass die Minimumlöhne die Existenzsicherung nicht mehr gewährleisten. Die erforderlichen Anpassungen werden z. Zt. von der Regierung untersucht. Die Erwerbstätigkeit von Frauen lag bei 40%. Bei gleicher Tätigkeit erhalten Frauen überwiegend 15 - 20% weniger Lohn. |
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Deregulierung Die Deregulierungspolitik umfasst die Sektoren Finanzen, Handel, Steuern und Investitionen. Ihr Ziel ist es, zu einer exportorientierten Handels- und Industriepolitik überzuleiten, die in- und ausländische Investitionstätigkeit und Privatwirtschaft anregen sowie die Abhängigkeit von Auslandshilfen und von den Einnahmen aus der Erdölproduktion reduzieren soll. Stufenweise soll eine Anpassung an die wettbewerbspolitischen Regeln der internationalen Wirtschaft erreicht werden. Die Neuregelungen im Investitionsrecht vom 16. April 1992 führten zu einer Erleichterung ausländischer Kapitalbeteiligungen bei Unternehmensgründungen in Indonesien. Die Maßnahmen des am 10. Juni 1993 verabschiedeten Deregulierungspaketes führten verschiedene Exportförderungsmaßnahmen ein. Sie erleichterten die Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Kfz-Teilen, senkten zahlreiche Importzolltarife sowie nichttarifäre Handelshemmnisse und öffneten einige der bisher für Ausländer geschlossenen Investitionsbereiche. Abgesehen von wenigen Ausnahmen können ausländische (natürliche oder juristische) Personen ihr Investitionsvorhaben in Form eines Joint Ventures als PM realisieren. Vorgesehene Rechtsform der PM ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. PT, die durch das neue indonesische GmbH-Gesetz von 1995 geregelt ist. Danach müssen wenigstens zwei Anteilseigner mit einer Mindesteinlage von 20 Mio. IDR (Indonesische Ruphia) (1 Euro sind 14.420 IDR (Stand: 7. April 2008)) verantwortlich zeichnen. Darüber hinaus ist eine 5%ige Minimalbeteiligung des indonesischen Partners zu gewährleisten. Möglich ist aber auch eine Foreign Investment Co. Mit einer 100%igen ausländischen Beteiligung. Seit dem 22.11.1991 besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Indonesien. Das letzte Abkommen mit der Bundesregierung wurde auf der Asien-Reise im Mai 2003 von Bundeskanzler Schröder geschlossen. |
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